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Das Eine-Welt-Haus, bisher ein informeller, wenn auch verbindlicher Zusammen-schluss Gleichgesinnter, wird beim Amtsgericht als eingetragener Verein registriert.

Die dafür notwendigen Formalitäten (Satzung, Geschäftsordnung und Wahl des Vor-standes) sind erledigt, auch wenn das alles für unser Selbstverständnis weniger notwendig ist: wir wissen, was wir wollen, und machen einfach weiter, was wir in den vergangenen Monaten begonnen haben.